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Zollgebühren & Einfuhrumsatzsteuer

Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer erklärt: Wann fallen sie an, wie werden sie berechnet und wer muss sie bezahlen?

person Versandlexikon Redaktion calendar_today 20. März 2026 schedule 8 Min. Lesezeit

Wer Waren aus dem Ausland bestellt oder empfängt, muss unter Umständen Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Diese Abgaben werden fällig, wenn Waren aus Nicht-EU-Ländern (sogenannten Drittländern) nach Deutschland eingeführt werden. In diesem Artikel erklären wir, wann welche Abgaben anfallen, wie sie berechnet werden und wie du unangenehme Überraschungen vermeiden kannst.

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die deutsche Entsprechung der Mehrwertsteuer für importierte Waren. Sie wird beim Import von Waren aus Drittländern erhoben und beträgt in der Regel 19 % des Warenwerts (inkl. Versandkosten und ggf. Zollgebühren). Für bestimmte Waren wie Lebensmittel, Bücher oder Zeitschriften gilt der ermäßigte Satz von 7 %. Die EUSt fällt auf alle Waren aus Drittländern an – unabhängig davon, ob es sich um private oder gewerbliche Einfuhren handelt.

Berechnung der Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer wird auf den sogenannten Zollwert erhoben. Der Zollwert setzt sich zusammen aus dem Warenwert (Kaufpreis der Ware) plus den Versandkosten bis zur EU-Grenze plus den eventuell anfallenden Zollgebühren. Ein Beispiel: Du bestellst ein Smartphone für 200 € aus China mit 15 € Versandkosten. Der Zollsatz für Smartphones beträgt 0 %. Die EUSt berechnet sich dann wie folgt: (200 € + 15 € + 0 € Zoll) × 19 % = 40,85 € Einfuhrumsatzsteuer.

Was sind Zollgebühren?

Zollgebühren (auch Zollabgaben oder Einfuhrzoll genannt) sind Abgaben, die auf bestimmte Warengruppen beim Import aus Drittländern erhoben werden. Der Zollsatz variiert je nach Warenart und wird durch den TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaften) festgelegt. Die Zollsätze reichen von 0 % (z. B. für Smartphones und Laptops) bis über 15 % (z. B. für bestimmte Textilien oder Lebensmittel). Innerhalb der EU fallen keine Zollgebühren an – der freie Warenverkehr ist ein Grundprinzip des EU-Binnenmarkts.

Wichtige Freigrenzen

Es gibt verschiedene Freigrenzen, die bestimmen, ab welchem Warenwert Abgaben fällig werden:

  • Bis 150 € Warenwert – Es fallen keine Zollgebühren an, aber die Einfuhrumsatzsteuer (19 % bzw. 7 %) muss bezahlt werden.
  • Über 150 € Warenwert – Es fallen sowohl Zollgebühren als auch Einfuhrumsatzsteuer an.
  • Geschenksendungen bis 45 € – Geschenke von Privatperson zu Privatperson sind bis 45 € Warenwert komplett abgabenfrei.

Wichtig: Die Freigrenzen beziehen sich auf den Warenwert ohne Versandkosten. Die Versandkosten werden erst bei der Berechnung der tatsächlichen Abgaben hinzugerechnet.

Zolltarif und Warenklassifizierung

Jede Ware wird anhand einer Zolltarifnummer (auch HS-Code oder Warennummer genannt) klassifiziert. Diese Nummer bestimmt den Zollsatz. Die Klassifizierung ist nicht immer eindeutig und kann bei komplexen Produkten Interpretationsspielraum bieten. Du kannst den Zolltarif für deine Ware im elektronischen Zolltarif (EZT) auf der Website des deutschen Zolls nachschlagen. Für Privatsendungen übernimmt in der Regel der Paketdienst die Klassifizierung und berechnet die Abgaben automatisch.

Wer bezahlt die Abgaben?

Grundsätzlich muss der Empfänger die Einfuhrabgaben bezahlen. Bei Paketen aus Drittländern übernimmt in der Regel der Paketdienst die Zollabfertigung und stellt die Abgaben dem Empfänger bei der Zustellung in Rechnung. DHL erhebt hierfür eine Auslagepauschale von 6 € (Stand 2026), bei Hermes und DPD gelten ähnliche Gebühren. Der Empfänger muss die Abgaben plus Auslagepauschale bezahlen, bevor das Paket ausgehändigt wird.

IOSS und Vorauszahlung

Seit Juli 2021 gibt es das Import One-Stop-Shop (IOSS) System der EU. Viele große Online-Marktplätze wie Amazon, AliExpress oder Temu sind beim IOSS registriert und erheben die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Kauf. In diesem Fall muss der Empfänger bei der Zustellung keine weiteren Abgaben mehr zahlen – die EUSt ist im Kaufpreis enthalten. Du erkennst dies am Hinweis „IOSS" oder „Alle Steuern inklusive" im Bestellprozess. Für Sendungen bis 150 € Warenwert ist der IOSS besonders relevant, da in diesem Fall auch keine Zollgebühren anfallen und das Paket ohne zusätzliche Kosten zugestellt wird.

Tipps zur Vermeidung von Überraschungen

  • Gesamtkosten vorher berechnen – Kalkuliere Zoll und EUSt vor der Bestellung ein. Online-Zollrechner helfen bei der Schätzung.
  • IOSS-Händler bevorzugen – Bei Shops mit IOSS-Registrierung sind alle Abgaben bereits im Preis enthalten.
  • Freigrenzen kennen – Bestellungen unter 150 € sind zollfrei, Geschenke unter 45 € komplett abgabenfrei.
  • Zolltarif prüfen – Manche Warengruppen (z. B. Elektronik) haben einen Zollsatz von 0 %, andere (z. B. Textilien) bis zu 12 %.
  • Sendungsdokumentation – Stelle sicher, dass der Absender eine korrekte Zollinhaltserklärung ausfüllt, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Auslagepauschale einkalkulieren – Die Servicepauschale des Paketdienstes (ca. 6 €) kommt zu den Abgaben noch hinzu.