Person prüft ein beschädigtes Paket an der Haustür
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Paket beschädigt: So reklamierst du den Schaden richtig

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Reklamation bei DHL, Hermes, DPD, GLS und UPS -- mit Dokumentationstipps, Fristen und Muster-Schadensmeldung.

person Erik M. calendar_today 10. April 2026 schedule 2 Min. Lesezeit

Ein beschädigtes Paket sorgt im ersten Moment für Ärger -- doch wer jetzt richtig handelt, sichert seine Ansprüche. Egal ob DHL, Hermes, DPD, GLS oder UPS: Mit der passenden Schadensmeldung und ein paar dokumentierten Beweisen lässt sich ein Transportschaden in den meisten Fällen reklamieren. Dieser Ratgeber zeigt dir Schritt für Schritt, was du tun solltest, sobald ein beschädigtes Paket vor deiner Tür steht.

Beschädigtes Paket annehmen oder verweigern?

Die wichtigste Entscheidung fällt direkt an der Haustür. Grundsätzlich gilt: Bei sichtbaren Schäden am Karton solltest du das Paket nicht reflexartig verweigern, sondern unter Vorbehalt annehmen. So kannst du den Inhalt prüfen, Fotos machen und den Schaden dokumentieren. Lass dir vom Zusteller eine Tatbestandsaufnahme oder zumindest eine schriftliche Notiz auf dem Lieferbeleg bestätigen, dass der Karton beschädigt war.

Eine Annahmeverweigerung ist nur dann sinnvoll, wenn der Schaden so massiv ist, dass der Inhalt erkennbar zerstört ist. In diesem Fall geht das Paket an den Absender zurück, der seinerseits eine Schadensmeldung beim Paketdienst einleiten kann.

Paket beschädigt -- diese 5 Schritte sofort tun

Damit deine Reklamation Erfolg hat, kommt es auf eine saubere Dokumentation an. Die folgenden fünf Schritte solltest du in genau dieser Reihenfolge durchgehen, idealerweise noch bevor du das Paket vollständig auspackst.

1

Sichtprüfung und Beweisfotos

Fotografiere das Paket von allen Seiten, bevor du es öffnest. Achte auf eingedrückte Ecken, Risse, Nässeflecken oder gelöste Klebebänder. Anschließend dokumentiere den Inhalt: zerbrochene Teile, beschädigte Verpackungen und das Füllmaterial.

2

Tatbestandsaufnahme verlangen

Bei deutlich sichtbaren Schäden hast du das Recht, vom Zusteller eine Tatbestandsaufnahme zu verlangen. Wird dies abgelehnt, notiere Datum, Uhrzeit und den Namen des Zustellers und vermerke den Schaden handschriftlich auf dem Lieferschein.

3

Originalverpackung aufbewahren

Wirf weder den Karton noch das Füllmaterial weg. Die meisten Paketdienste verlangen für die Bearbeitung der Schadensmeldung die Originalverpackung als Beweismittel. In manchen Fällen wird das beschädigte Paket sogar zur Begutachtung abgeholt.

4

Versender kontaktieren

Beim Online-Shop oder Absender den Schaden melden und Beweisfotos mitschicken. Der Händler leitet die Schadensmeldung beim Paketdienst ein.

5

Schadensmeldung beim Paketdienst

Falls vom Versender gewünscht oder bei Privatversand: Schadensmeldung direkt beim Paketdienst online, per E-Mail oder Telefon einreichen. Sendungsnummer, Beweisfotos und Kaufnachweis bereithalten.

Schadensmeldung bei DHL, Hermes, DPD, GLS und UPS

Jeder Paketdienst hat ein eigenes Verfahren für die Schadensmeldung. In allen Fällen ist es wichtig, dass die Meldung schnell erfolgt -- idealerweise am Tag der Zustellung, spätestens jedoch innerhalb der vom Anbieter gesetzten Frist.

Schadensmeldung DHL

Bei DHL kannst du den Schaden online über das Kundenportal oder telefonisch über den Kundenservice melden. Halte dazu die Sendungsnummer, deine Beweisfotos und im Fall von Wertgegenständen einen Kaufnachweis bereit. DHL leitet die Schadensbearbeitung in der Regel an den Versender weiter, da dieser der eigentliche Vertragspartner des Paketdienstes ist.

Schadensmeldung Hermes, DPD, GLS und UPS

Hermes, DPD, GLS und UPS bieten ähnliche Wege an: Online-Formular, E-Mail oder Telefon. Auch hier gilt, dass der Versender meist die Schadensmeldung formal einreichen muss, weil er den Vertrag mit dem Paketdienst geschlossen hat. Als Empfänger meldest du den Schaden zuerst beim Absender beziehungsweise beim Online-Shop, von dem du bestellt hast.

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Wer haftet bei einem beschädigten Paket?

Die Haftungsfrage ist beim Transportschaden zentral. Bei einem Kauf im Online-Shop trägt grundsätzlich der Händler das Transportrisiko gegenüber dem Verbraucher, solange das Paket nicht beim Empfänger angekommen ist. Du wendest dich daher mit deiner Reklamation in erster Linie an den Verkäufer, nicht an den Paketdienst direkt. Anders sieht es bei Privatversand aus: Hier kann die Haftung je nach gewähltem Versandprodukt und Versicherung variieren.

shield Transportrisiko: Wer haftet?

Welche Fristen gelten für die Reklamation?

Für die Schadensmeldung setzen die Paketdienste eigene Fristen, die in den jeweiligen AGB geregelt sind. Allgemein gilt: Sichtbare Schäden solltest du sofort, spätestens innerhalb weniger Tage melden. Versteckte Schäden, die du erst nach dem Auspacken entdeckst, müssen unverzüglich gemeldet werden, sobald sie bemerkt werden. Warte auf keinen Fall mehrere Wochen -- das schwächt deine Position erheblich.

Musterformulierung für deine Schadensmeldung

Muster: Schadensmeldung per E-Mail

Sehr geehrte Damen und Herren, am [Datum] habe ich die Sendung mit der Nummer [Sendungsnummer] erhalten. Bei der Annahme habe ich festgestellt, dass das Paket sichtbar beschädigt war und der Inhalt ebenfalls Schäden aufweist. Beigefügt finden Sie Fotos der Verpackung sowie des beschädigten Inhalts. Ich bitte um Prüfung des Vorgangs und um Mitteilung des weiteren Vorgehens. Mit freundlichen Grüßen, [Name]

Häufig gestellte Fragen zu beschädigten Paketen

Soll ich ein beschädigtes Paket annehmen oder verweigern? expand_more
In den meisten Fällen ist die Annahme unter Vorbehalt sinnvoller. So kannst du den Schaden dokumentieren und deine Ansprüche sichern. Eine Verweigerung ist nur bei massiven, eindeutig erkennbaren Totalschäden empfehlenswert.
Wer haftet, wenn das Paket beim Transport beschädigt wird? expand_more
Bei Bestellungen im Online-Shop trägt der Händler das Transportrisiko gegenüber dem Verbraucher. Beim Privatversand hängt die Haftung vom gewählten Versandprodukt und einer eventuellen Zusatzversicherung ab.
Wie schnell muss ich einen Transportschaden melden? expand_more
So schnell wie möglich. Sichtbare Schäden meldest du am besten direkt am Zustelltag, versteckte Schäden unverzüglich nach dem Entdecken. Genaue Fristen findest du in den AGB des jeweiligen Paketdienstes.

Beschädigtes Paket erhalten? Versandlexikon hilft weiter

Ein beschädigtes Paket muss kein Totalschaden sein -- mit der richtigen Vorgehensweise stehen die Chancen gut, dass du Ersatz oder Erstattung erhältst. Im Versandlexikon findest du weitere Ratgeber rund um Paketprobleme, Haftungsfragen und Reklamationen.

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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei strittigen Fällen empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Prüfung.

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