Du erwartest ein Paket aus dem Ausland und fragst dich, was beim Zoll passiert, welche Gebühren fällig werden und ob du dein Paket überhaupt direkt nach Hause bekommst? Wir erklären dir Schritt für Schritt, wie der Empfang funktioniert, wann der Zoll dein Paket prüft und welche Wege es zur Zustellung gibt. Die wichtigste Faustregel vorweg: Kommt das Paket aus einem EU-Land, läuft die Zustellung wie bei einem Inlandspaket. Stammt es aus einem Nicht-EU-Land, prüft der deutsche Zoll die Sendung, und es können Einfuhrabgaben anfallen.
EU oder Nicht-EU: Was bei deinem Paket aus dem Ausland gilt
Die wichtigste Weichenstellung beim Empfang einer Sendung ist die Herkunft. Innerhalb der Europäischen Union gibt es einen Binnenmarkt, der den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten ohne Zollformalitäten ermöglicht. Bei Sendungen aus Nicht-EU-Ländern, auch Drittländer genannt, greift der deutsche Zoll und prüft, ob Einfuhrabgaben fällig sind. Wenn du nicht sicher bist, woher dein Paket kommt, hilft ein Blick auf das Versandetikett: Außereuropäische Pakete tragen in der Regel eine Zollinhaltserklärung als Aufkleber an der Außenseite.
Pakete aus EU-Ländern: Was du wissen musst
Bei Sendungen aus Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Spanien und allen anderen EU-Mitgliedstaaten passiert beim Zoll nichts Besonderes. Die Mehrwertsteuer ist im Kaufpreis enthalten, weil sie EU-weit gilt. Der Versand läuft praktisch wie bei einem Inlandspaket ab, lediglich die Laufzeit ist je nach Entfernung etwas länger. Zollformalitäten, Zollinhaltserklärungen oder zusätzliche Gebühren entfallen.
Eine Ausnahme bilden EU-Sondergebiete wie die Kanarischen Inseln, die zwar zu Spanien gehören, zollrechtlich aber als Drittlandsgebiet behandelt werden. Wenn du eine Bestellung von dort erwartest, gelten die Drittland-Regeln aus den folgenden Abschnitten.
euro_symbol Mehr zum Versand zwischen EU-LändernPakete aus Nicht-EU-Ländern (Drittland): Wann der Zoll prüft
Bestellungen aus China, den USA, Großbritannien (seit dem Brexit), der Schweiz, Japan oder anderen Nicht-EU-Ländern müssen beim deutschen Zoll abgefertigt werden. Das passiert in der Regel automatisch im Internationalen Postzentrum, zentral organisiert von der Deutschen Post oder dem jeweiligen Kurierdienst. Du selbst musst zunächst nichts unternehmen, solange die Sendung mit gültigen Begleitdokumenten und einer korrekten Zollinhaltserklärung versehen ist.
Anders sieht es aus, wenn die Dokumente fehlen, der Warenwert unklar oder zu hoch ist oder der Inhalt einer besonderen Prüfung unterliegt. In diesem Fall kann der Zoll dich auffordern, Unterlagen nachzureichen oder das Paket persönlich abzuholen.
So läuft die Zollabfertigung Schritt für Schritt ab
Damit du nachvollziehen kannst, wo dein Paket sich gerade im Prozess befindet, lohnt sich ein Blick auf die typischen Stationen einer Drittland-Sendung. Vier Phasen prägen den Ablauf vom Eintreffen in Deutschland bis zur Zustellung an deine Adresse.
Schritt 1 -- Paket erreicht Deutschland und das Internationale Postzentrum
Sobald dein Paket die deutsche Grenze erreicht, geht es im Regelfall in ein Internationales Postzentrum oder zu einem vergleichbaren Eingangshub des jeweiligen Kurierdienstes. Dort treffen täglich große Mengen an Auslandssendungen ein. In der Sendungsverfolgung erscheint zu diesem Zeitpunkt häufig der Status In Zollbehandlung oder In Transit. Das bedeutet noch nicht zwangsläufig, dass der Zoll bereits aktiv prüft. Der Beförderer setzt diesen Status oft schon dann, wenn er die Zollabfertigung intern vorbereitet.
Schritt 2 -- Zoll prüft Begleitdokumente und Warenwert
Im Postzentrum prüfen Zollbeamte die Sendung und die Begleitdokumente. Dazu gehören die außen aufgeklebte Zollinhaltserklärung und, bei kommerziellen Sendungen, eine Handelsrechnung. Maßgeblich für die Höhe der Einfuhrabgaben sind dabei nicht allein die Aufkleber-Angaben, sondern die elektronisch übermittelten Daten der absendenden Post oder des Versenders.
Verdächtig sind unter anderem ungenaue Warenbezeichnungen, offensichtlich zu niedrig angegebene Werte oder Inhalte, die unter Einfuhrbeschränkungen fallen können. Aus Gründen des Briefgeheimnisses öffnet der Zoll Pakete nicht selbst, sondern arbeitet dafür mit speziell verpflichteten Mitarbeitenden der Post zusammen.
Schritt 3 -- Zustellung, Benachrichtigung oder Abholung
Nach der Prüfung gibt es drei mögliche Wege. Im einfachsten Fall wird die Sendung zollfrei zugestellt. Das passiert, wenn keine Abgaben anfallen oder die Beträge so gering sind, dass sie direkt vom Zusteller an der Haustür kassiert werden können. Häufig akzeptiert der Zusteller dabei sowohl Bargeld als auch Kartenzahlung.
Im zweiten Fall wird die Sendung mit Benachrichtigung beim Zollamt deponiert. Fehlen Unterlagen, ist der Warenwert nicht klar nachweisbar oder gibt es offene Fragen, leitet der Beförderer die Sendung an das für deinen Wohnort zuständige Zollamt weiter. Du erhältst dann ein Benachrichtigungsschreiben mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen.
Im dritten Fall wird die Sendung beschlagnahmt. Das ist möglich, wenn der Inhalt unter ein Einfuhrverbot fällt, etwa bei gefälschten Markenprodukten oder bestimmten Medikamenten. Der Zoll informiert dich in diesen Fällen schriftlich.
Schritt 4 -- Einfuhrabgaben bezahlen und Paket erhalten
Sobald die Verzollung abgeschlossen ist und du die fälligen Abgaben bezahlt hast, kann dir die Sendung zugestellt werden. Bei Standard-Paketen über die Deutsche Post oder DHL läuft die Zahlung meist beim Zusteller. Bei DHL Express, UPS und anderen Kurierdiensten gibt es zusätzliche Online-Zahlungswege, etwa über das Portal DHL On Demand Delivery, über das du die Gebühren vorab begleichen kannst.
calculate Vertiefung zu Zollgebühren und EinfuhrumsatzsteuerWelche Gebühren fallen beim Paket aus dem Ausland an?
Die Kostenstruktur bei Auslandspaketen besteht aus drei Bausteinen: der Einfuhrumsatzsteuer, dem eigentlichen Zoll und einer Auslagepauschale des Carriers für die Zollabwicklung. Was wann anfällt, hängt vom Warenwert, dem Inhalt und dem gewählten Versanddienstleister ab.
| Abgabe | Wann fällig | Höhe |
|---|---|---|
| Einfuhrumsatzsteuer | Fast jede Sendung aus Drittland | 19 % (bzw. 7 % ermäßigt) |
| Zoll | Ab 150 EUR Warenwert | Je nach HS-Code (0--17 %) |
| Auslagepauschale Carrier | Bei Verzollung durch DHL, UPS & Co. | Ca. 6--15 EUR je nach Anbieter |
| Geschenk bis 45 EUR | Privatperson an Privatperson | Keine Abgaben |
Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 Prozent und entspricht damit der deutschen Mehrwertsteuer. Sie fällt bei nahezu allen Sendungen aus Nicht-EU-Ländern an, da die früher gültige 22-Euro-Freigrenze für Onlinebestellungen seit Juli 2021 entfallen ist. Bemessungsgrundlage ist der Warenwert inklusive Versandkosten und gegebenenfalls weiterer Nebenkosten. Wer eine Bestellung von einem Verkäufer mit kostenlosem Versand erhält, kann unter Umständen mit fiktiven, vom Zoll geschätzten Versandkosten konfrontiert werden, die auf den Bestellwert addiert werden.
Zoll ab einem Warenwert von 150 Euro
Zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer wird ab einem Warenwert von 150 Euro auch der eigentliche Zoll fällig. Die Höhe hängt vom Produkt ab und richtet sich nach dem deutschen Zolltarif. Beispielhafte Sätze liegen für Textilien im niedrigen zweistelligen Prozentbereich, für viele technische Produkte deutlich darunter. Die genaue Tarifnummer (HS-Code) bestimmt den Satz für jede Warengruppe individuell. Im Zweifel hilft die offizielle Zoll-Datenbank oder der Chatbot des Zolls weiter.
Auslagepauschalen der Carrier im Vergleich
Die meisten Carrier strecken die Einfuhrabgaben für dich vor und berechnen dafür eine Bearbeitungsgebühr. Diese Pauschale ist unabhängig vom eigentlichen Steuer- oder Zollbetrag und kommt zusätzlich auf die Endsumme.
Bei DHL Standard wird in der Regel eine vergleichsweise geringe Auslagepauschale erhoben. DHL Express berechnet eine prozentuale Kapitalbereitstellungsprovision mit einem festen Mindestbetrag, der meist über der Standard-Pauschale liegt. UPS verlangt eine Bearbeitungsgebühr für die Zollabfertigung, die ebenfalls über der DHL-Standardpauschale liegt. Wenn du eine sogenannte nachträgliche Postverzollung beauftragst, weil dein Paket bereits beim Zollamt liegt und du es nicht selbst abholen möchtest, kommt eine zusätzliche Servicegebühr der Deutschen Post hinzu.
Konkrete Beträge ändern sich gelegentlich. Aktuelle Werte findest du immer in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Carriers. So bist du auf der sicheren Seite, wenn du den voraussichtlichen Endpreis deiner Auslandsbestellung kalkulierst.
Sonderfall Geschenksendung
Bei privaten Geschenksendungen von Privatperson zu Privatperson gelten höhere Wertgrenzen. Bis zu einem Gesamtwert von 45 Euro fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Erst bei deutlich höheren Werten greifen reguläre Abgaben in voller Höhe.
Wichtig dabei: Es muss tatsächlich ein Geschenk sein, also ohne Gegenleistung. Verkauft dir eine Bekannte aus dem Ausland etwas und schickt es als Geschenk, greift diese Befreiung nicht. Der Zoll prüft Geschenksendungen stichprobenartig anhand der Zollinhaltserklärung und gegebenenfalls weiterer Belege.
Paket beim Zoll abholen: Was du mitbringen musst
Wenn die Post eine Sendung nicht direkt zustellen kann, weil Unterlagen fehlen oder der Warenwert geklärt werden muss, leitet sie das Paket an das für dich zuständige Zollamt weiter. Du bekommst dann eine Benachrichtigung per Brief oder digital. Genau hier beginnt für viele Empfänger die eigentliche Herausforderung. Mit ein wenig Vorbereitung lässt sich der Termin beim Zollamt aber zügig erledigen.
Wann du persönlich zum Zollamt musst
Eine Vorladung zum Zollamt erfolgt typischerweise dann, wenn die elektronischen Sendungsdaten unvollständig sind, der Inhalt nicht eindeutig deklariert wurde oder der angegebene Wert deutlich von Marktpreisen abweicht. Auch bei Sendungen mit einem Sachwert von mehr als 150 Euro ist ein zusätzlicher Aufwand möglich, weil dann eine umfangreichere elektronische Zollanmeldung über das Zoll-Portal nötig wird.
Wenn du keinen Brief bekommen hast, deine Sendung aber schon längere Zeit den Status In Zollbehandlung anzeigt, lohnt sich ein Blick in die Track-and-Trace-Daten und ein Anruf beim Beförderer. Das Zollamt selbst kann Sendungen nicht über die Sendungsnummer des Carriers finden.
Diese Unterlagen brauchst du
Zum Termin im Zollamt solltest du in jedem Fall folgende Unterlagen ausgedruckt mitbringen: das Benachrichtigungsschreiben des Beförderers, einen gültigen Personalausweis, einen Nachweis über den Warenwert in Form der Kaufrechnung oder Bestellbestätigung sowie einen Zahlungsnachweis, etwa einen PayPal-Beleg, eine Kreditkartenabrechnung oder einen Kontoauszug. Aus den Unterlagen muss sich der vollständige Kaufpreis einschließlich Porto klar ergeben. Es genügt nicht, die Belege auf dem Smartphone vorzuzeigen.
Bei einer Sendung mit einem Sachwert bis 150 Euro reichst du zusätzlich eine Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen über das offizielle Zoll-Portal ein. Bei höheren Werten ist eine ausführlichere elektronische Zollanmeldung nötig.
Lagerfristen beim Zollamt
Sobald deine Sendung beim Zollamt liegt, läuft eine Lagerfrist. Briefsendungen werden im Regelfall etwa eine Woche aufbewahrt, Pakete einige Tage länger. Die genaue Frist findest du in deinem Benachrichtigungsschreiben. Wichtig: Die Frist beginnt mit dem Eintreffen der Sendung beim Zollamt und nicht erst mit dem Erhalt deines Briefes. Verstreicht die Frist ungenutzt, geht das Paket an den Absender zurück.
Wenn du nach Erhalt des Abgabenbescheids zum Zollamt gehst, solltest du dies zeitnah tun. Bei längerer Verzögerung können Lagergebühren entstehen.
Vollmacht für eine andere Person
Wenn du selbst nicht zum Zollamt kommen kannst, darf eine andere Person das Paket für dich abholen. Sie benötigt dafür eine formlose, von dir unterschriebene Vollmacht mit deinem Namen, deiner Adresse, dem Namen und der Adresse der abholenden Person sowie der Sendungsnummer. Die abholende Person bringt zusätzlich ihren eigenen Personalausweis und alle weiteren oben genannten Unterlagen mit.
Alternative Postabfertigung von zu Hause
Wenn dir der Weg zum Zollamt nicht möglich oder zu umständlich ist, kannst du die sogenannte Postabfertigung von zu Hause beantragen. Dabei sendest du das Antragsformular, deine Belege und die Erklärung zur Zollanmeldung an das Zollamt zurück. Nach Prüfung und Bezahlung der Abgaben wird die Sendung an deine Adresse weitergeleitet. Für diesen Service fällt eine zusätzliche Pauschale an, sodass die Postabfertigung von zu Hause vor allem dann sinnvoll ist, wenn das Zollamt zu weit entfernt liegt oder ein persönlicher Termin organisatorisch schwer machbar ist.
description Detail-Anleitung zur Zollinhaltserklärung CN22 und CN23IOSS-Verfahren: Wenn die Steuer schon im Kaufpreis enthalten ist
Eine wichtige Erleichterung gibt es für Online-Bestellungen aus Drittländern bis zu einem Warenwert von 150 Euro: das Import-One-Stop-Shop-Verfahren, kurz IOSS. Wenn der Onlineshop am IOSS teilnimmt, führt er die Einfuhrumsatzsteuer direkt an die zuständige Finanzverwaltung in der EU ab. Du bezahlst die Steuer also bereits beim Kauf, und das Paket läuft danach ohne weitere Gebühren bei dir auf.
Große Plattformen wie AliExpress, Temu und SHEIN nutzen IOSS standardmäßig. Du erkennst es daran, dass die Preise im Checkout bereits die Mehrwertsteuer enthalten. Bestellst du bei kleineren Shops oder direkt bei einem Privathändler, ist IOSS oft nicht eingerichtet. Dann läuft die Verzollung wie oben beschrieben über den Carrier.
Achte beim Kauf darauf, ob der Endpreis bereits die Steuer enthält. Sonst kann der vermeintlich günstige Bestellpreis durch Auslagepauschalen und Steuern deutlich höher ausfallen.
Vorsicht vor Phishing: Fake-SMS und Fake-E-Mails zur Zollzahlung
Mit der Zunahme von internationalen Paketen sind auch Phishing-Versuche stark gestiegen. Betrüger verschicken SMS oder E-Mails, die eine angebliche Zollzahlung in geringer Höhe fordern, oft nur wenige Euro. Die Nachrichten enthalten Links zu täuschend echt aussehenden Webseiten, die Zahlungs- oder Kreditkartendaten abgreifen wollen.
Du erkennst seriöse Zahlungsaufforderungen an mehreren Merkmalen. Offizielle Carrier wie DHL nutzen eigene Domains und versenden bei DHL-Express-Sendungen typischerweise eine personalisierte Mitteilung mit Sendungsnummer. Der Zoll selbst fordert keine Zahlung per SMS-Link an. Bei Standard-Paketen kassiert der Zusteller den Betrag in der Regel direkt bei der Übergabe.
Im Zweifel gilt: Klicke nicht auf Links in unaufgeforderten Nachrichten, sondern öffne die offizielle App oder Website des Carriers manuell und prüfe deine Sendung dort. Verdächtige Nachrichten kannst du an die Verbraucherzentrale oder den jeweiligen Carrier melden.
Häufig gestellte Fragen zum Paket aus dem Ausland empfangen
Wie lange darf der Zoll mein Paket behalten? expand_more
Was kostet die Postverzollung von zu Hause? expand_more
Was passiert, wenn ich das Paket nicht abhole? expand_more
Gibt es noch eine Zollfreigrenze für Pakete? expand_more
Wie hoch ist der Zoll bei einer Geschenksendung? expand_more
Versandlexikon-Tipp zum Paket aus dem Ausland empfangen
Auslandspakete sind seltener kompliziert, als sie auf den ersten Blick wirken. Mit einem Blick auf die Herkunft, einem grundlegenden Verständnis der Wertgrenzen und einem ruhigen Vorgehen, falls dein Paket beim Zoll landet, hast du den Empfang in den meisten Fällen ohne Stress in der Hand. Wer regelmäßig im Ausland bestellt, profitiert besonders davon, sich einmal mit den Carrier-Pauschalen, dem IOSS-Verfahren und den typischen Phishing-Maschen vertraut zu machen.
Wenn du tiefer in das Thema einsteigen willst, lohnen sich unsere Ratgeber zu den einzelnen Drittländern und zur Berechnung der Einfuhrabgaben. So weißt du beim nächsten Auslandspaket genau, was dich erwartet.
Disclaimer: Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung zum Empfang von Auslandspaketen und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Wertgrenzen, Steuersätze und Verfahrensregeln können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erteilt das jeweils zuständige Zollamt oder ein Steuerberater.