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Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer: Was beim Auslandspaket anfällt

Freigrenzen, Berechnung mit Beispielen, Zahlungswege und die neuen Regeln ab 2026 -- so vermeidest du Überraschungen beim Paket aus dem Ausland.

person Erik M. calendar_today 05. April 2026 schedule 4 Min. Lesezeit

Wer Waren aus einem Land ausserhalb der Europäischen Union bestellt oder ein Paket von dort empfängt, muss in der Regel Einfuhrabgaben bezahlen. Diese Abgaben setzen sich aus Zollgebühren, Einfuhrumsatzsteuer und unter Umständen Verbrauchsteuern zusammen. Seit dem 1. Juli 2021 gibt es keine steuerliche Freigrenze für Warensendungen kommerzieller Art mehr. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Abgaben bei einem Paket aus dem Ausland konkret anfallen, wie sie berechnet werden und wie du den Zahlungsprozess reibungslos bewältigst.

Was sind Zollgebühren?

Zollgebühren sind Abgaben, die der deutsche Zoll beim Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern erhebt. Sie richten sich nicht nach dem Absender oder Empfänger, sondern ausschliesslich nach der Art der eingeführten Ware. Jede Warengruppe ist im sogenannten Gemeinsamen Zolltarif der EU (TARIC) mit einem bestimmten Zollsatz hinterlegt. Dieser Zollsatz wird als Prozentsatz auf den Zollwert der Sendung angewendet.

Die Zollsätze variieren je nach Warenart. Elektronische Geräte wie Smartphones oder Laptops sind häufig mit einem Zollsatz von 0 % belegt, während Textilien, Schuhe oder Lebensmittel mit Zollsätzen von bis zu 17 % oder mehr belastet werden können. Innerhalb der EU fallen grundsätzlich keine Zollgebühren an, da der freie Warenverkehr eines der Grundprinzipien des EU-Binnenmarkts ist.

Ab welchem Warenwert fallen Zollgebühren an?

Zollgebühren werden erst ab einem Sachwert von über 150 Euro erhoben. Liegt der Sachwert deiner Sendung darunter, ist die Ware zollfrei. Allerdings musst du auch bei Sendungen unter 150 Euro die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Massgeblich für die 150-Euro-Grenze ist der Sachwert, also der tatsächlich gezahlte Preis für die Ware. Versandkosten werden bei der Prüfung dieser Grenze nicht eingerechnet, fliessen aber später in die Berechnung der Abgaben ein.

Was ist die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) ist die deutsche Entsprechung der Mehrwertsteuer für importierte Waren. Sie wird auf alle Waren erhoben, die aus Drittländern nach Deutschland eingeführt werden, und zwar unabhängig vom Warenwert. Der reguläre Steuersatz beträgt 19 %. Für bestimmte Waren wie Bücher, Lebensmittel oder Tiernahrung gilt ein ermässigter Satz von 7 %. Die Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll erhoben und ist sofort bei der Einfuhr fällig.

Von einer Erhebung wird nur abgesehen, wenn der Abgabenbetrag weniger als 1 Euro beträgt. Beim regulären Steuersatz von 19 % ist das bei einem Warenwert von etwa 5 Euro der Fall, beim ermässigten Satz von 7 % bei rund 14 Euro.

Unterschied zwischen Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer

Die Begriffe Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer werden häufig gleichgesetzt, bezeichnen aber zwei unterschiedliche Abgabenarten. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt auf alle Warensendungen aus Drittländern an und entspricht der deutschen Mehrwertsteuer. Zollgebühren im engeren Sinne sind zusätzliche Abgaben, die erst ab einem Warenwert von über 150 Euro erhoben werden und sich nach dem Zolltarif der jeweiligen Warengruppe richten. Beide Abgaben werden gemeinsam als Einfuhrabgaben bezeichnet. In der Praxis berechnet und kassiert der Zoll beides zusammen.

Wertgrenzen und Freigrenzen im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt, welche Abgaben je nach Warenwert anfallen. Beachte, dass die Verbrauchsteuer nur für bestimmte Produktgruppen wie Tabak, Alkohol oder Kaffee relevant ist.

Warenwert (Sachwert) Einfuhrumsatzsteuer Zollabgaben Verbrauchsteuer
Unter 1 EUR Abgaben Nein (Bagatellgrenze) Nein Ja, falls zutreffend
Bis 150 EUR Ja (19 % oder 7 %) Nein (zollfrei) Ja, falls zutreffend
Über 150 EUR Ja (19 % oder 7 %) Ja (je nach Warenart) Ja, falls zutreffend
Geschenk bis 45 EUR Nein Nein Ja, falls zutreffend

Die frühere Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhrumsatzsteuer ist seit dem 1. Juli 2021 ersatzlos entfallen. Seitdem wird die EUSt grundsätzlich auf alle Sendungen aus Drittländern erhoben. Für Geschenksendungen von Privatperson zu Privatperson gelten abweichende Regeln: Bis zu einem Warenwert von 45 Euro sind solche Sendungen komplett abgabenfrei, sofern sie als Geschenk deklariert und zu einem gerechtfertigten Anlass (z. B. Geburtstag) verschickt werden.

Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer berechnen

Die Berechnung der Einfuhrabgaben folgt einer festen Reihenfolge. Zunächst wird der Zollwert ermittelt: Er setzt sich aus dem Warenwert (Kaufpreis) und den Versandkosten bis zur EU-Aussengrenze zusammen. Auf diesen Zollwert wird zunächst der Zollsatz angewendet. Anschliessend wird die Einfuhrumsatzsteuer berechnet, und zwar auf die Summe aus Zollwert, Zollbetrag und eventuellen Verbrauchsteuern.

Die Formel lautet vereinfacht: Einfuhrabgaben = Zollbetrag + Einfuhrumsatzsteuer (+ ggf. Verbrauchsteuer). Die Bemessungsgrundlage für die EUSt ist dabei nicht allein der Warenwert, sondern der Zollwert plus der berechnete Zollbetrag.

Beispielrechnung: Jacke aus den USA für 200 Euro

Position Betrag
Warenwert (Jacke) 200,00 EUR
Versandkosten bis EU-Grenze 25,00 EUR
= Zollwert 225,00 EUR
Zollsatz Textilien (z. B. 12 %) 27,00 EUR
Bemessungsgrundlage EUSt (225 + 27) 252,00 EUR
Einfuhrumsatzsteuer (19 %) 47,88 EUR
Gesamte Einfuhrabgaben 74,88 EUR
Auslagenpauschale Paketdienst (ca.) 6,00 EUR
Gesamtkosten bei Zustellung 80,88 EUR

In diesem Beispiel kommen zum Kaufpreis von 200 Euro also rund 81 Euro an Einfuhrabgaben und Servicegebühren hinzu. Die Jacke kostet bei Zustellung effektiv etwa 306 Euro.

Beispielrechnung: Kopfhörer aus China für 80 Euro

Position Betrag
Warenwert (Kopfhörer) 80,00 EUR
Versandkosten 0,00 EUR (kostenloser Versand)
Zollabgaben 0,00 EUR (unter 150 EUR = zollfrei)
Einfuhrumsatzsteuer (19 %) 15,20 EUR
Auslagenpauschale Paketdienst (ca.) 6,00 EUR
Gesamtkosten bei Zustellung 21,20 EUR

Da der Warenwert unter 150 Euro liegt, fallen keine Zollgebühren an. Es wird nur die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Warenwert erhoben. Mit der Auslagenpauschale des Paketdienstes zahlst du bei Zustellung insgesamt rund 21 Euro zusätzlich.

Hinweis

Die Zollsätze und Berechnungen dienen der Orientierung. Die endgültige Festsetzung der Abgaben erfolgt durch den Zoll. Den genauen Zollsatz für deine Ware kannst du im Elektronischen Zolltarif (EZT) auf der Website des deutschen Zolls nachschlagen.

Wie und wo bezahlst du Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?

In den meisten Fällen übernimmt der Paketdienst die Zollanmeldung und die Zahlung der Einfuhrabgaben an den Zoll. Der Empfänger bezahlt die Abgaben dann bei der Zustellung an den Paketboten oder nach Aufforderung über eine Online-Zahlung. Zusätzlich berechnen die Paketdienste eine Servicegebühr für diese Dienstleistung.

Zahlung bei Zustellung durch den Paketdienst

Bei der Zustellung kassiert der Paketbote die Einfuhrabgaben zusammen mit einer Auslagenpauschale. Bei der Deutschen Post und DHL liegt diese Pauschale aktuell bei rund 6 Euro (Stand 2026). Die genaue Höhe kann je nach Paketdienst variieren. Bei Kurierdiensten wie DHL Express, FedEx oder UPS fallen häufig höhere Servicegebühren an.

Selbstverzollung am Zollamt

Alternativ kannst du die Zollabfertigung selbst übernehmen. In diesem Fall wird dein Paket beim örtlichen Zollamt hinterlegt und du erledigst die Verzollung vor Ort. Dadurch entfällt die Auslagenpauschale des Paketdienstes. Beachte, dass ab dem zehnten Lagertag Lagergebühren anfallen können. Für die Selbstverzollung benötigst du eine Rechnung oder einen Beleg über den Warenwert.

description Zollinhaltserklärung CN22 & CN23 ausfüllen

IOSS: Wenn die Steuer schon im Kaufpreis enthalten ist

Seit Juli 2021 bietet die EU das Import One-Stop-Shop (IOSS)-Verfahren an. Grosse Online-Marktplätze wie Amazon, AliExpress oder Temu sind beim IOSS registriert und führen die Einfuhrumsatzsteuer bereits beim Kauf ab. In diesem Fall ist die EUSt im angezeigten Kaufpreis enthalten und du musst bei der Zustellung keine weiteren Abgaben bezahlen. Du erkennst IOSS-Sendungen häufig am Hinweis "Alle Steuern inklusive" oder einer IOSS-Nummer auf der Sendung.

Wichtig: Das IOSS-Verfahren gilt nur für Sendungen mit einem Sachwert von bis zu 150 Euro. Bei einem höheren Warenwert fallen zusätzlich Zollgebühren an, die nicht über den IOSS abgedeckt sind.

Sonderfall Geschenksendungen

Für Geschenke, die von einer Privatperson an eine Privatperson verschickt werden, gilt eine Freigrenze von 45 Euro. Bis zu diesem Wert fallen weder Zollgebühren noch Einfuhrumsatzsteuer an. Voraussetzung ist, dass die Sendung auf der Zollinhaltserklärung als Geschenk gekennzeichnet ist und einen gerechtfertigten Anlass hat. Geschenke von Unternehmen an Privatpersonen fallen nicht unter diese Regelung. Übersteigt der Wert eines Geschenks 45 Euro, werden die regulären Einfuhrabgaben fällig.

public Paket in Drittländer versenden: Zoll & Dokumente

Was ändert sich 2026 bei Zoll auf Auslandspakete?

Im Dezember 2025 hat der Rat der Europäischen Union eine wichtige Änderung beschlossen: Ab dem 1. Juli 2026 wird auf Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit einem Warenwert unter 150 Euro ein pauschaler Zollbetrag von 3 Euro erhoben. Diese Regelung betrifft insbesondere Bestellungen bei Plattformen wie Temu, Shein oder AliExpress, die bisher von der Zollfreiheit unter 150 Euro profitiert haben. Die Pauschale gilt zunächst als temporäre Massnahme, bis eine dauerhafte Neuregelung der EU-Zollbestimmungen in Kraft tritt.

Hintergrund: Die EU reagiert damit auf die massive Zunahme von Kleinsendungen aus Drittländern. Die bisherige Zollfreigrenze von 150 Euro führte dazu, dass Waren aus dem Ausland systematisch günstiger angeboten werden konnten als vergleichbare Produkte europäischer Händler, die auf alle Waren Steuern entrichten. Die Einfuhrumsatzsteuer bleibt von dieser Neuregelung unberührt und fällt weiterhin auf alle Sendungen an.

Hinweis

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels ist die genaue Umsetzung der 3-Euro-Pauschale noch nicht in allen Details veröffentlicht. Die aktuellsten Informationen findest du auf der Website des deutschen Zolls (zoll.de).

Häufig gestellte Fragen zu Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer

Ab welchem Warenwert muss ich Zoll bezahlen? expand_more
Zollgebühren im engeren Sinne werden erst ab einem Sachwert von über 150 Euro erhoben. Die Einfuhrumsatzsteuer fällt hingegen auf alle Sendungen aus Drittländern an, unabhängig vom Warenwert. Abgaben unter 1 Euro werden nicht erhoben.
Wer zahlt die Zollgebühren -- Absender oder Empfänger? expand_more
Grundsätzlich bezahlt der Empfänger die Einfuhrabgaben. Der Paketdienst legt die Abgaben beim Zoll aus und kassiert sie bei der Zustellung vom Empfänger. Nur bei bestimmten Versandbedingungen wie DDP (Delivered Duty Paid) übernimmt der Absender die Zollkosten.
Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer? expand_more
Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in der Regel 19 %. Für bestimmte Waren wie Bücher, Lebensmittel oder Tiernahrung gilt ein ermässigter Satz von 7 %. Sie entspricht damit der deutschen Mehrwertsteuer und wird vom Zoll bei der Einfuhr erhoben.
Kann ich Zollgebühren zurückfordern? expand_more
Wenn du eine Ware zurücksendest, für die du Einfuhrabgaben bezahlt hast, kannst du beim zuständigen Zollamt einen Antrag auf Erstattung stellen. Dafür benötigst du den Abgabenbescheid und einen Nachweis über die Rücksendung. Im Zweifel empfehlen wir, die genauen Voraussetzungen direkt beim Zollamt zu erfragen.
Gelten Zollgebühren auch für Geschenke aus dem Ausland? expand_more
Geschenksendungen von Privatperson zu Privatperson sind bis zu einem Warenwert von 45 Euro komplett abgabenfrei. Voraussetzung ist, dass das Geschenk als solches deklariert und nicht kommerzieller Natur ist. Übersteigt der Wert 45 Euro, werden die regulären Einfuhrabgaben fällig.
Wo kann ich Zollgebühren für mein Paket berechnen? expand_more
Den voraussichtlichen Abgabenbetrag kannst du mit dem Abgabenrechner auf der Website des deutschen Zolls (zoll.de) schätzen. Dort gibst du den Warenwert, die Versandkosten und die Warenart ein und erhältst eine Schätzung der fälligen Einfuhrabgaben. Beachte, dass die endgültige Berechnung erst durch den Zoll erfolgt.

Zollgebühren bei Paketen: Tipps für Besteller

Unerwartete Zollkosten lassen sich oft vermeiden, wenn du einige Punkte vor der Bestellung beachtest. Kalkuliere Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Zollgebühren vor dem Kauf ein, damit aus dem vermeintlichen Schnäppchen kein teures Vergnügen wird. Bestelle nach Möglichkeit bei Händlern, die am IOSS-Verfahren teilnehmen, denn dort ist die EUSt bereits im Kaufpreis enthalten. Achte ausserdem darauf, dass der Absender die Zollinhaltserklärung korrekt und vollständig ausfüllt. Fehlerhafte oder fehlende Angaben können zu Verzögerungen und einer Nachprüfung durch den Zoll führen.

Wenn du regelmässig Waren aus dem Ausland bestellst, kann sich die Registrierung als Selbstverzoller lohnen. So sparst du die Auslagenpauschale des Paketdienstes und erledigst die Verzollung direkt am Zollamt.

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