Paket mit Zollinhaltserklärung CN23 auf einem Versandtisch bereit für den internationalen Versand
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Paket in Drittländer versenden: Zoll und Dokumente im Überblick

Wer ein Paket in ein Land außerhalb der EU verschicken möchte, kommt am Zoll nicht vorbei. In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, welche Unterlagen du benötigst, wann eine Ausfuhranmeldung Pflicht ist und wie du typische Fehler vermeidest.

person Erik M. calendar_today 28. März 2026 schedule 5 Min. Lesezeit

Wer ein Paket in ein Land außerhalb der Europäischen Union verschicken möchte, kommt am Zoll nicht vorbei. Ob Geschenk an Freunde in den USA, eBay-Verkauf in die Schweiz oder Warenprobe nach Japan – sobald dein Paket die EU-Grenze überschreitet, brauchst du bestimmte Zolldokumente. In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, welche Unterlagen du benötigst, wann eine Ausfuhranmeldung Pflicht ist und wie du typische Fehler vermeidest, die dazu führen, dass dein Paket beim Zoll hängen bleibt.

Was ist ein Drittland – und warum wird der Zoll relevant?

Als Drittland bezeichnet man im Zollrecht jedes Land, das nicht zur Europäischen Union gehört. Bekannte Beispiele sind die USA, Kanada, Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Australien, China und die Türkei. Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr: Pakete passieren keine Zollgrenze, es fallen keine Einfuhrabgaben an. Sobald dein Paket die EU verlässt, ändert sich das grundlegend.

Der Zoll des Ziellandes prüft, was im Paket enthalten ist, ob die Waren eingeführt werden dürfen und ob der Empfänger Einfuhrabgaben zahlen muss. Außerdem kontrolliert der deutsche Zoll, ob Ausfuhrbeschränkungen gelten. Damit beide Zollbehörden ihre Arbeit machen können, brauchst du die richtigen Dokumente.

Wichtig: Auch einige Gebiete innerhalb Europas zählen zollrechtlich als Drittland – etwa die Kanarischen Inseln, Helgoland, die Kanalinseln oder bestimmte französische Überseegebiete. Wenn du dir unsicher bist, ob dein Zielland zur EU gehört, hilft ein Blick auf die offizielle Liste der EU-Mitgliedstaaten und Ausnahmegebiete.

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Welche Zolldokumente brauchst du für den Versand ins Drittland?

Welches Dokument du benötigst, hängt von drei Faktoren ab: dem Warenwert, dem Versandweg und dem Zweck der Sendung. Die folgende Übersicht zeigt dir die wichtigsten Zolldokumente auf einen Blick.

Zollinhaltserklärung CN22 und CN23

Die Zollinhaltserklärung ist das zentrale Dokument für den Paketversand über die Deutsche Post oder DHL Paket International. Sie informiert den Zoll des Empfängerlandes über Inhalt, Wert und Zweck deiner Sendung. Die beiden Varianten unterscheiden sich im Detailgrad.

Die CN22 ist ein kompaktes Formular für Päckchen mit einem Warenwert bis etwa 350 Euro. Sie wird direkt auf der Sendung angebracht und enthält grundlegende Angaben wie Sendungskategorie, Inhaltsbeschreibung, Gewicht und Wert. Die CN23 ist das ausführlichere Formular. Sie wird für alle Pakete benötigt und verlangt zusätzliche Angaben wie eine detaillierte Warenbeschreibung pro Artikel, Zolltarifnummern und das Ursprungsland der Waren.

Tipp: Fülle die Zollinhaltserklärung am besten online aus – etwa über die DHL-Onlinefrankierung. So vermeidest du Lesefehler, die bei handschriftlichen Angaben häufig zu Verzögerungen führen.

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Handelsrechnung und Proforma-Rechnung

Wenn du mit einem KEP-Dienst wie UPS, DPD, FedEx oder DHL Express versendest, brauchst du in der Regel keine Zollinhaltserklärung nach dem Weltpostvertrag. Stattdessen verlangen diese Dienste eine Handelsrechnung (Commercial Invoice) oder eine Proforma-Rechnung als Zolldokument.

Die Handelsrechnung kommt bei gewöhnlichen Verkäufen zum Einsatz. Sie enthält Absender- und Empfängerangaben, eine genaue Warenbeschreibung, den Warenwert in der Verkaufswährung, Lieferbedingungen und idealerweise Zolltarifnummern. Lege sie dem Paket in drei Ausfertigungen bei – eine für den deutschen Zoll, eine für den Zoll des Ziellandes und eine für den Empfänger.

Die Proforma-Rechnung sieht ähnlich aus, ist aber keine echte Rechnung. Du nutzt sie, wenn du Waren ohne Bezahlung verschickst – zum Beispiel Geschenke, Muster oder Reparatureinsendungen. Sie dient dem Zoll lediglich als Wertnachweis.

Welches Dokument bei welchem Paketdienst?

Die Frage, welches Zolldokument du brauchst, hängt wesentlich davon ab, mit welchem Dienstleister du versendest. Der Grund liegt in der Mitgliedschaft im Weltpostvertrag.

Die Deutsche Post und DHL Paket International sind Mitglieder des Weltpostvereins. Für Sendungen über diese Dienste brauchst du die Zollinhaltserklärung CN22 oder CN23. KEP-Dienste wie UPS, DPD, FedEx und DHL Express sind keine Mitglieder des Weltpostvereins. Sie verlangen stattdessen eine Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung als Zolldokument.

Dokument Wann erforderlich? Typischer Versandweg
Zollinhaltserklärung CN22 Päckchen bis ca. 350 € Warenwert Deutsche Post / DHL Paket
Zollinhaltserklärung CN23 Pakete (unabhängig vom Wert) und Päckchen über ca. 350 € Deutsche Post / DHL Paket
Handelsrechnung Gewerbliche Sendungen, bei vielen KEP-Diensten Pflicht UPS, DPD, FedEx, DHL Express
Proforma-Rechnung Nicht-kommerzielle Sendungen über KEP-Dienste (Geschenke, Muster) UPS, DPD, FedEx, DHL Express
Ausfuhrbegleitdokument (ABD) Warenwert über 1.000 € (kommerziell) oder genehmigungspflichtige Güter Alle Versandwege

Gut zu wissen: Es kann nicht schaden, bei jeder Drittland-Sendung zusätzlich eine Handelsrechnung beizulegen – auch wenn du über DHL Paket versendest. Manche Zielländer verlangen sie ergänzend zur Zollinhaltserklärung.

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Ausfuhranmeldung: Wann sie Pflicht ist und wie sie funktioniert

Für die meisten privaten Pakete ins Drittland brauchst du keine Ausfuhranmeldung. Die Zollinhaltserklärung oder Handelsrechnung reicht aus. Doch es gibt Situationen, in denen eine elektronische Ausfuhranmeldung beim deutschen Zoll zwingend vorgeschrieben ist.

Ausfuhranmeldung erforderlich, wenn ... Keine Ausfuhranmeldung nötig, wenn ...
Warenwert über 1.000 € (kommerziell) Privatversand unter 1.000 € ohne Beschränkungen
Regelmäßige Exporte, deren Gesamtwert 1.000 € übersteigt Einmalige Geschenksendung an Privatperson
Genehmigungspflichtige oder sanktionierte Waren (z. B. Dual-Use-Güter) Standardwaren ohne Ausfuhrbeschränkung
Beantragung von Ausfuhrerstattungen Kein Erstattungsanspruch

So läuft die elektronische Ausfuhranmeldung ab

Die elektronische Ausfuhranmeldung erfolgt über das System ATLAS-Ausfuhr der deutschen Zollverwaltung oder über die Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus). Für die Nutzung von IAA Plus benötigst du ein ELSTER-Zertifikat. Nach der Anmeldung gibst du alle relevanten Daten zur Sendung ein: Warenbeschreibung, Zolltarifnummer, Warenwert, Empfängeradresse und Versandweg.

Nach der Prüfung durch den Zoll erhältst du ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Dieses Dokument erkennst du an der sogenannten MRN (Movement Reference Number) mit Barcode. Lege das ABD als oberstes Dokument in die transparente Dokumententasche auf deinem Paket. Bei Sendungen über die Deutsche Post musst du zusätzlich einen gelben Klebezettel mit dem Hinweis "Achtung! Ausfuhranmeldung" anbringen.

Wichtig: Verwende als Ausgangszollstelle für Pakete über die Deutsche Post immer die Codierung DE003305, unabhängig vom Zielland.

Praxistipp: Wenn du wenig Erfahrung mit der Ausfuhranmeldung hast, kann ein Zollagent oder der Ausfuhr-Anmelde-Service eines Paketdienstleisters den Prozess für dich übernehmen. Die Kosten dafür liegen je nach Anbieter bei etwa 40 bis 50 Euro aufwärts.

Zollgebühren und Freigrenzen: Was der Empfänger bezahlen muss

Wenn dein Paket im Zielland ankommt, prüft der dortige Zoll den Warenwert und berechnet gegebenenfalls Einfuhrabgaben. Diese Kosten trägt der Empfänger – nicht du als Absender. Du kannst die Gebühren in der Regel nicht vorab bezahlen.

Die meisten Länder gewähren Freigrenzen, unterhalb derer keine Einfuhrabgaben anfallen. Diese Freigrenzen unterscheiden sich je nach Land und Sendungsart. Für private Geschenkpakete gelten oft höhere Freibeträge als für Handelswaren.

Land Freigrenze Geschenk Freigrenze Handelsware
USA ca. 800 USD ca. 800 USD
Schweiz bis 100 CHF (5 % MwSt.-Grenze) bis 100 CHF (5 % MwSt.-Grenze)
Großbritannien bis 39 GBP bis 135 GBP (Online-Verkäufe)
Norwegen bis 1.000 NOK bis 350 NOK
Türkei bis 150 EUR bis 150 EUR
Australien bis 1.000 AUD bis 1.000 AUD

Hinweis: Die genannten Freigrenzen dienen als Orientierung. Die exakten Werte können sich ändern und hängen von der jeweiligen Warenart ab. Für Alkohol, Tabak, Kaffee und Parfum gelten in den meisten Ländern keine Freigrenzen.

Tipp: Wenn du ein wertvolles Geschenk ins Drittland schickst, informiere den Empfänger vorab über mögliche Gebühren. So vermeidest du, dass er die Annahme verweigert.

Verbotene und eingeschränkte Waren im Drittland-Versand

Nicht alles, was du national verschicken darfst, darf auch die Landesgrenze überschreiten. Sowohl der deutsche Zoll als auch der Zoll des Empfängerlandes prüfen, ob der Paketinhalt den jeweiligen Vorschriften entspricht.

Zu den häufig problematischen oder verbotenen Warengruppen gehören Lebensmittel tierischen Ursprungs wie Fleisch, Milchprodukte und Käse, Pflanzen und Saatgut, Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel, Waffen und waffenfähige Gegenstände, Bargeld, Schecks und Wertpapiere, sowie bestimmte Elektronik und Dual-Use-Güter, die theoretisch für militärische Zwecke verwendet werden könnten.

Jedes Land legt individuell fest, welche Waren eingeführt werden dürfen. Eine einheitliche internationale Liste gibt es nicht. Germany Trade and Invest (GTAI) bietet Zoll-Merkblätter für über 60 Länder an, die eine gute Orientierung bieten.

arrow_forward Verbotene Waren im internationalen Paketversand

Schritt für Schritt: So versendest du ein Paket ins Drittland

1

Zielland und Einfuhrbestimmungen prüfen

Informiere dich, ob dein Paketinhalt im Zielland eingeführt werden darf. Prüfe die Einfuhrbeschränkungen und Freigrenzen des jeweiligen Landes.

2

Paket sicher verpacken

Verwende einen stabilen Karton und ausreichend Polstermaterial. Internationale Sendungen haben längere Transportwege und werden häufiger umgeladen.

3

Richtiges Zolldokument wählen

Versand über Deutsche Post oder DHL Paket? Dann brauchst du CN22 oder CN23. Versand über UPS, DPD oder FedEx? Dann brauchst du eine Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung.

4

Zolldokument sorgfältig ausfüllen

Beschreibe jeden Artikel einzeln und auf Englisch. Gib den tatsächlichen Warenwert an. Kreuze die richtige Sendungskategorie an: Geschenk, Handelsware, Warenmuster oder Warenrücksendung.

5

Warenwert prüfen und ggf. Ausfuhranmeldung einreichen

Übersteigt der Warenwert 1.000 Euro bei kommerziellen Sendungen? Dann musst du vorab eine elektronische Ausfuhranmeldung über IAA Plus oder ATLAS abgeben und das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausdrucken.

6

Dokumente am Paket anbringen

Stecke alle Zolldokumente in eine transparente, selbstklebende Dokumententasche und bringe sie gut sichtbar auf der Außenseite des Pakets an. Bei einer Ausfuhranmeldung zusätzlich den gelben Hinweiszettel neben der Empfängeradresse aufkleben.

7

Paket aufgeben

Gib dein Paket in einer Postfiliale, einem Paketshop oder über den Abholdienst deines Paketdienstleisters auf. Prüfe vorher, ob der gewählte Dienst den Versand in dein Zielland anbietet.

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Häufig gestellte Fragen zum Versand in Drittländer

Welche Zolldokumente brauche ich für ein Paket ins Drittland? expand_more
Das hängt vom Versandweg ab. Bei der Deutschen Post und DHL Paket International benötigst du die Zollinhaltserklärung CN22 (für Päckchen bis ca. 350 Euro) oder CN23 (für Pakete). Bei KEP-Diensten wie UPS, DPD oder FedEx brauchst du eine Handelsrechnung oder Proforma-Rechnung. Bei einem Warenwert über 1.000 Euro (kommerziell) ist zusätzlich eine elektronische Ausfuhranmeldung mit Ausfuhrbegleitdokument erforderlich.
Ab welchem Warenwert muss ich eine Ausfuhranmeldung machen? expand_more
Eine elektronische Ausfuhranmeldung beim deutschen Zoll ist Pflicht, wenn der Warenwert einer kommerziellen Sendung 1.000 Euro übersteigt. Das gilt auch, wenn du regelmäßig Sendungen verschickst, deren Einzelwert unter 1.000 Euro liegt, der Gesamtwert aber darüber. Für rein private Geschenksendungen unter 1.000 Euro ohne Ausfuhrbeschränkungen entfällt diese Pflicht.
Muss der Empfänger im Ausland Zoll bezahlen? expand_more
In den meisten Fällen ja – sofern der Warenwert die Freigrenze des Ziellandes überschreitet. Die Einfuhrabgaben trägt grundsätzlich der Empfänger. Du als Absender kannst den Zoll in der Regel nicht vorab bezahlen. Informiere den Empfänger daher am besten vor dem Versand über mögliche Kosten.
Was passiert, wenn die Zollinhaltserklärung falsch ausgefüllt ist? expand_more
Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können dazu führen, dass dein Paket beim Zoll festgehalten wird. Im besten Fall wird es verzögert zugestellt, im schlechtesten Fall an dich zurückgeschickt. Bei falschen Wertangaben drohen dem Empfänger zudem Strafzahlungen. Beschreibe den Paketinhalt deshalb immer ehrlich, genau und möglichst auf Englisch.

Dein nächster Schritt: Drittland-Versand meistern

Du weißt jetzt, welche Zolldokumente du für den Versand in Drittländer brauchst und wie du Fehler vermeidest. Wenn du konkret ein Paket verschicken möchtest, starte mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Zollinhaltserklärung. Dort erfährst du im Detail, wie du CN22 und CN23 korrekt ausfüllst.

Für einen umfassenden Überblick über den internationalen Paketversand – einschließlich Versandkosten, Laufzeiten und Länder-Guides – besuche unsere Übersichtsseite zum internationalen Versand.

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